top of page

Die Lehrlingsmediation bietet eine strukturierte Plattform "die Problemlage für die Beteiligten nachvollziebar darzustellen und zu erötern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist..." (§ 15a (5) BAG)

​

Bei Schwierigkeiten im Lehrverhältnis und großen Konflikten, die den Lehrbetrieb veranlassen über eine Auflösung des Lehrvertrages nachzudenken ist die Lehrlingsmediation gesetzlich erforderlich.

​

Wie oben schon beschrieben, ist die Mediation aber auch eine Chance Probleme aus der Welt zu räumen und verbindliche Rahmenbedingungen für ein Weiterführen des Lehrverhältnisses zu schaffen. Somit ist die Mediation eine sinnvolle Methode auch schon bei kleineren Schwierigkeiten in kurzer Zeit zu einer nachhaltigen Vereinbarung zu kommen, die eine Zusammenarbeit von Auszubildenden und Lehrbetrieben verbessert.

​

Der Gesetzgeber hat mit der Lehrlingsmediation eine Möglichkeit für Dienstgeber geschaffen, Lehrverhältnisse zum Ende des 12. oder 24. Lehrmonats aufzulösen. Die vorgegebenen Fristen sind zwingend einzuhalten und eine enge Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle der WKO ist für alle Beteiligten sinnvoll - aber nicht zwingend notwendig.

​

​

​

​

​

Als eingetragene Mediatorin unterstütze ich Sie gerne, stelle Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung, helfe bei der Kontaktaufnahme mit der Lehrlingsstelle und den einzuhaltenden Fristen.

​

​

Eine detaillierte Beschreibung über den Mediationsprozess finden Sie: Hier

​

bottom of page